Häufig gestellte Fragen zu den GoBD
Gelten die GoBD auch für E-Mails?
Ja. E-Mails fallen unter die GoBD, wenn sie steuerlich relevante Informationen enthalten oder als Handels- beziehungsweise Geschäftsbrief gelten. In diesem Fall müssen sie vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar archiviert werden. Das gilt auch für Anhänge wie Rechnungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen.
Was passiert bei Verstößen gegen die GoBD?
Bei Verstößen kann die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung infrage stellen. Können Dokumente nicht vollständig, nachvollziehbar oder unverändert bereitgestellt werden, drohen Beanstandungen, Hinzuschätzungen und steuerliche Nachteile. Besonders kritisch sind fehlende Belege, unklare Änderungsverläufe oder nicht dokumentierte Archivierungsprozesse.
Ist eine revisionssichere Archivierung Pflicht?
Die GoBD schreiben keine bestimmte Software vor. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass steuerrelevante Dokumente vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar aufbewahrt werden. Eine revisionssichere Archivierung ist deshalb ein bewährter Weg, um diese Anforderungen technisch und organisatorisch umzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen GoBD und Revisionssicherheit?
Die GoBD beschreiben die Anforderungen der Finanzverwaltung an digitale Buchführung, Aufbewahrung und Datenzugriff. Revisionssicherheit beschreibt die Eigenschaften eines Systems, mit denen Dokumente unveränderbar, nachvollziehbar, auffindbar und prüfungssicher archiviert werden. GoBD sind also die regulatorische Grundlage, Revisionssicherheit ist ein technisches und organisatorisches Umsetzungskonzept.
Benötigen Unternehmen eine Verfahrensdokumentation für die GoBD?
Ja. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerrelevante Informationen im Unternehmen erfasst, verarbeitet, gespeichert, archiviert und bereitgestellt werden. Sie hilft Betriebsprüfern, die eingesetzten Systeme und Prozesse nachzuvollziehen. Fehlt sie oder ist sie nicht aktuell, kann dies bei einer Prüfung zu Beanstandungen führen.
Ist SharePoint allein GoBD-konform?
SharePoint ist nicht automatisch GoBD-konform. Entscheidend ist, wie Dokumente gespeichert, geschützt, versioniert, gelöscht und für Prüfungen bereitgestellt werden. Für GoBD-Anforderungen braucht es zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen, etwa unveränderbare Archivierung, Berechtigungskonzepte, Audit-Trails, Aufbewahrungsregeln und eine dokumentierte Verfahrensweise.
Welche Anforderungen gelten für E-Rechnungen nach den GoBD?
E-Rechnungen müssen vollständig, nachvollziehbar, unveränderbar und im ursprünglichen elektronischen Format aufbewahrt werden. Ein Ausdruck allein reicht nicht aus. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar, maschinell auswertbar und für Prüfungen verfügbar bleiben.
Können SAP-Dokumente GoBD-konform archiviert werden?
Ja. SAP-Dokumente können GoBD-konform archiviert werden, wenn sie vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar gespeichert werden. Wichtig ist, dass Dokumente und zugehörige Geschäftsdaten im richtigen Kontext erhalten bleiben. Ein ECM-System wie Doxis kann SAP-Dokumente archivieren, mit Metadaten verknüpfen und für Prüfungen schnell bereitstellen.
Wie unterstützt Doxis bei Betriebsprüfungen?
Doxis stellt steuerrelevante Dokumente zentral, strukturiert und schnell auffindbar bereit. Prüfer können relevante Unterlagen nachvollziehbar erhalten, während Berechtigungen und Audit-Trails kontrollieren, wer auf welche Informationen zugreift. Dadurch lassen sich Suchaufwand, Medienbrüche und fehlende Nachweise im Prüfungsprozess reduzieren.
Welche Rolle spielen Audit-Trails bei der GoBD-Konformität?
Audit-Trails dokumentieren, wann ein Dokument erstellt, geändert, freigegeben, archiviert oder abgerufen wurde. Dadurch bleiben Bearbeitungsschritte nachvollziehbar und prüfbar. Für die GoBD sind Audit-Trails wichtig, weil sie Transparenz schaffen und nachweisen können, dass Dokumente nicht unbemerkt verändert wurden.
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