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E-Rechnungen versenden: Der länderspezifische Compliance-Fahrplan für 2027

| Bärbel Heuser-Roth

Zwei Männer diskutieren über Fristen für E-Rechnungen mit einem mobilen Gerät, das eine Rechnung anzeigt.

 

Viele Unternehmen haben ihre Prozesse zum Versenden von E-Rechnungen in Deutschland unter Zeitdruck aufgesetzt, nur um den gesetzlichen Stichtag zu schaffen.

Laut den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung verlängert sich die Übergangsfrist für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro noch bis Ende 2027. Für die kommenden Jahre reicht eine improvisierte Lösung dennoch nicht aus.

Die Slowakei hat laut dem zuständigen Finanzministerium eine Frist im Januar 2027, Italiens Compliance-Modell verändert sich durch die EU-Reform VAT in the Digital Age (ViDA) – die zugrunde liegende EU-Ausnahmegenehmigung für Italien läuft Ende 2027 aus –, Spanien hat mit dem Real Decreto 238/2026, veröffentlicht im BOE, gerade seinen eigenen Zeitplan festgelegt, und weitere Länder ziehen nach.

Jede neue Frist auf dieser Liste ist mit echten Risiken verbunden: eine abgelehnte Rechnung, eine blockierte Zahlung oder ein Vorsteuerabzug, der erst nach Klärung der Formalien möglich ist. Genau deshalb wächst diese Liste stetig weiter.

Dieser Leitfaden zeigt, wo jeder wichtige Markt aktuell steht und von bereits geltenden Pflichten bis zu Ländern, in denen noch nichts geplant ist.

Wer in mehreren dieser Märkte tätig ist, sollte weniger auf die Länder einzeln schauen als auf das Muster dahinter.

Wichtige Erkenntnisse

  • Wer E-Rechnungen versenden muss und eine Frist verpasst, riskiert reale Folgen: abgelehnte Rechnungen, blockierte Zahlungen und verzögerte Vorsteuererstattungen
  • Belgien, Deutschland, Polen, Rumänien und mehrere Peppol-Länder haben bereits geltende B2B-E-Rechnungspflichten
  • Frankreich befindet sich mitten in der Umstellung, die nächste Phase startet im September 2026
  • Die Slowakei (Januar 2027), Italien (Dezember 2027) und Spanien (Oktober 2027) haben in diesem Jahr feste Fristen bestätigt
  • Großbritanniens E-Rechnungspflicht ist für April 2029 festgelegt, 2027–2028 gilt als Vorbereitungsfenster
  • In den USA gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene eine E-Rechnungspflicht, und aktuell ist auch keine geplant
  • Unternehmen, die international tätig sind, stehen vor einer Compliance-Herausforderung, die mit jedem neuen Markt komplexer wird

Was ist eine E-Rechnungspflicht?

Eine E-Rechnungspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, nach der Unternehmen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen, empfangen und melden müssen.

PDFs und Papierrechnungen erfüllen diese Anforderung nicht.

Die Vorgaben legen fest, welches Format zulässig ist, etwa XRechnung, FatturaPA oder Peppol BIS, auf welchem Weg die Übermittlung erfolgt und ab wann welche Unternehmensgröße betroffen ist.

Die Grundlagen zur Abgrenzung zwischen einer echten E-Rechnung und einer per E-Mail versendeten PDF-Rechnung erklären wir in unserem Leitfaden zu E-Rechnungen.

Die meisten aktuellen Mandate in Europa gehen auf die ViDA-Initiative der Europäischen Kommission zurück. Was diese Reform konkret bedeutet, erklären wir in unserem Beitrag zu ViDA (VAT in the Digital Age). Ziel ist es, die E-Rechnungsstellung und Echtzeit-Meldepflichten bis 2030 EU-weit zu vereinheitlichen.

Bereits Pflicht: Länder mit geltender E-Rechnungspflicht

In einigen Märkten ist die Frist bereits verstrichen. Wer heute in diese Länder verkauft, für den ist die E-Rechnung längst gelebte Praxis.

Polen: KSeF

Polens nationales E-Rechnungssystem KSeF (Krajowy System e-Faktur) leitet B2B-Rechnungen über eine zentrale staatliche Plattform.

Jede Rechnung wird vor der Zustellung von der Finanzbehörde geprüft. Formatfehler blockieren die Zustellung also sofort, statt erst bei einer späteren Prüfung aufzufallen.

Die Peppol-Länder: Belgien, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Schweden

Land

Pflicht

Datum

Belgien

Versenden und Empfangen, alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen

seit 1. Januar 2026

Deutschland

Versenden: alle Unternehmen. Ausstellen: gestaffelt nach Umsatz

Empfang seit Januar 2025 verpflichtend; Versand ab Januar 2027 (über 800.000 € Umsatz), alle Unternehmen ab Januar 2028

Dänemark

Nur Empfangen

bereits Pflicht

Luxemburg

Nur Empfangen

bereits Pflicht

Schweden

Nur Empfangen

bereits Pflicht

Belgien verlangt seit dem 1. Januar 2026 strukturierte E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk für alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Unternehmen. Das Land setzte dabei auf einen sogenannten „Big Bang"-Ansatz: ein einziger Stichtag für alle Unternehmen, ohne Staffelung nach Größe.

Deutschland ist einen anderen Weg gegangen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen.

Der Versand folgt gestaffelt: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle übrigen Unternehmen.

Detaillierte Informationen zu den technischen Formatanforderungen finden Sie in unseren Beiträgen zu ZUGFeRD und zur EN 16931.

Dänemark, Luxemburg und Schweden verpflichten aktuell nur zum Empfang elektronischer Rechnungen.

Ihr Unternehmen muss diese Rechnungen also empfangen können. Eine Ausstellungspflicht besteht in diesen Märkten bislang nicht.

Rumänien

Rumänien verlangt B2B-E-Rechnungen über das nationale System e-Factura. Das Land gehörte zu den Vorreitern dieser Entwicklung und zeigt gut, wie schnell aus einer „geplanten" Pflicht geltendes Recht wird.

In Umsetzung: Fristen, die gerade eingeführt werden

Frankreich: Fünf-Ecken-Modell

Frankreich befindet sich mitten in der Umstellung und lohnt einen genauen Blick, denn das sogenannte Fünf-Ecken-Modell aus staatlicher Plattform und zertifizierten privaten Partnern zählt zu den komplexesten Architekturen in Europa.

Ab September 2026 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Die Ausstellungspflicht ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Große und mittlere Unternehmen müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen versenden, für kleine und Kleinstunternehmen gilt die Pflicht ab dem 1. September 2027.

Bald verpflichtend: Bestätigte Fristen, die noch nicht in Kraft sind

Drei Länder haben feste Termine für 2027 festgelegt, ein viertes Land folgt kurz danach mit einer bestätigten Pflicht.

Slowakei: Peppol-basierte Meldung

Das slowakische Parlament hat das E-Rechnungsgesetz am 9. Dezember 2025 verabschiedet. Die Pflicht greift ab dem 1. Januar 2027.

Ab diesem Datum müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen und empfangen, auf Basis eines Peppol-Modells mit nahezu Echtzeit-Meldung an die Finanzbehörde.

Grenzüberschreitende Transaktionen folgen später, ab dem 1. Juli 2030, im Einklang mit dem breiteren ViDA-Zeitplan der EU.

Anders als Deutschland oder Frankreich verzichtet die Slowakei auf eine Staffelung nach Unternehmensgröße.

Die Pflicht gilt vom ersten Tag an für praktisch alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die Rechnungsfrist verkürzt sich auf 15 Tage, und eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nicht erforderlich.

Italien: SdI (FatturaPA)

Italiens Situation ist anders gelagert und wird leicht missverstanden. Italien betreibt bereits seit 2019 eine verpflichtende inländische B2B-E-Rechnung über sein System Sistema di Interscambio (SdI), deutlich früher als die meisten anderen EU-Länder.

Auslöser für die anstehende Änderung ist die EU-Ausnahmeregelung, die es Italien erlaubt hat, SdI eigenständig zu betreiben. Diese Ausnahme läuft am 31. Dezember 2027 aus, genau dann, wenn ViDAs grenzüberschreitende E-Rechnungsregeln EU-weit in Kraft treten.

In der Praxis bedeutet das: Italiens Vorreiterrolle hat einen Haken.

Systeme, die auf dem nationalen FatturaPA-Format von SdI aufbauen, müssen künftig zusätzlich EN-16931-konforme Formate unterstützen und sich an das Peppol-Netzwerk für grenzüberschreitenden Verkehr anbinden, zusätzlich zur bestehenden Infrastruktur.

Ein System, das für die Anforderungen von 2019 gebaut wurde, trägt Italiens Geschäft nicht unverändert durch das Jahr 2027.

Spanien: Crea-y-Crece-Pflicht

Der spanische Ministerrat hat am 24. März 2026 die königliche Verordnung zur Umsetzung des lange erwarteten B2B-E-Rechnungsgesetzes Crea y Crece verabschiedet.

Großunternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz werden voraussichtlich ab Oktober 2027 erfasst, alle übrigen Unternehmen folgen rund ein Jahr später.

Die genauen Monate hängen noch von einer Ministerialverordnung ab, die zum Zeitpunkt dieses Leitfadens noch nicht final vorlag. Die genannten Termine sind daher als richtungsweisend, nicht als taggenau feststehend zu verstehen.

Spaniens Pflicht ergänzt das bestehende Echtzeit-Meldesystem SII, das bereits seit 2017 läuft, um eine neue B2B-E-Rechnungs- und Statusmeldepflicht.

Unternehmen tauschen Rechnungen entweder über akkreditierte private Plattformen oder die staatliche Lösung aus, jeweils in Formaten, die der EN 16931 entsprechen.

Großbritannien: Peppol-Netzwerk (erwartet)

Großbritannien hat noch keine geltende E-Rechnungspflicht, aber der Termin steht fest: Ab dem 1. April 2029 wird die E-Rechnung für alle umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen verpflichtend, sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich.

Die Regierung hat dies im Herbsthaushalt 2025 bestätigt. Der technische Fahrplan sowie das erwartete Peppol-basierte Vier-Ecken-Modell sollen zum Haushalt 2026 vorliegen.

Damit bleiben 2027 und 2028 das reale Vorbereitungsfenster für Großbritannien, parallel zu den übrigen hier genannten Fristen.

Wie sich die Anforderungen in Großbritannien aktuell darstellen, insbesondere im SAP-Umfeld, beschreiben wir in unserem Leitfaden zu E-Rechnungen in SAP.

USA: Noch keine Pflicht

In den USA gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene eine B2B-E-Rechnungspflicht, und aktuell ist auch keine in Planung.

Wer ausschließlich in den USA tätig ist, für den greift keine der hier genannten Fristen unmittelbar.

Dennoch entstehen erste Strukturen. Bundesbehörden verlangen von Lieferanten bereits eine elektronische Rechnungsoption über die Invoice Processing Platform des US-Finanzministeriums, für B2G-Transaktionen.

Auch die vom US-Notenbanksystem unterstützte Business Payments Coalition hat mit der DBNAlliance ein freiwilliges, an Peppol angelehntes B2B-Netzwerk aufgebaut. Die erste Live-Rechnung wurde dort im März 2024 verarbeitet.

Für ein US-Unternehmen mit internationalem Geschäft ist die entscheidende Frage weniger, ob es selbst betroffen ist, sondern ob die eigene Plattform bereits die Länder abdeckt, in denen eine Pflicht gilt.

Warum länderübergreifende Compliance die eigentliche Herausforderung ist

Hinter der Länderliste steckt ein klares Muster. Jeder neue Markt bringt mit sich:

  • Ein weiteres Rechnungsformat, das unterstützt werden muss
  • Ein zusätzliches Übermittlungsnetzwerk oder -portal, an das angebunden werden muss
  • Einen eigenen Stufenplan, der zusätzlich zu den bereits bekannten überwacht werden muss
  • Regeln, die sich auch nach der Einführung weiter ändern: Deutschlands Schwellenwert verschiebt sich 2028 erneut, Italiens Ausnahmeregelung endet 2027, die grenzüberschreitenden Regeln der Slowakei greifen 2030

Eine Insellösung für ein einzelnes Land schafft Compliance in genau diesem Markt und ein neues Integrationsprojekt für den nächsten.

Eine Plattform, die von Anfang an mehrere Formate und Netzwerke abdeckt, macht aus jeder neuen Pflicht nur noch eine Konfigurationsänderung.

E-Rechnungen versenden über mehrere Länder hinweg: So vereinfacht Doxis die Compliance

Wer mehr als eine dieser Fristen im Blick behalten muss, für den wird der länderweise Ansatz schnell zum Flaschenhals, unabhängig davon, welches ERP-System im Einsatz ist.

SAP im Einsatz?

Doxis Billing for SAP versendet ausgehende E-Rechnungen in dem Format, das jedes Land verlangt, über Peppol-Zugangspunkte und Portale wie SDI und KSeF.

Doxis Invoice Automation for SAP übernimmt den Eingang auf die gleiche Weise und gleicht Rechnungen automatisch mit Bestellung und Wareneingang in SAP ab.

Beide Lösungen greifen auf dasselbe revisionssichere Archiv zu und sind fest in Ihre Order-to-Cash- und Purchase-to-Pay-Prozesse eingebunden.

Für die Archivierung von E-Rechnungen in Deutschland ist das relevant: Die revisionssichere Doxis-Archivierung ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz als GoBD-konform zertifiziert. Zusätzlich bestätigt Deloitte & Touche mit der IDW-PS-880-Zertifizierung, dass die elektronische Archivierung mit Doxis den Anforderungen der GoBD sowie des Handels- und Steuerrechts entspricht.

Ein anderes ERP-System im Einsatz?

Diese Funktionalität ist nicht an SAP gebunden.

Doxis Invoice übernimmt den Rechnungseingang und den dreiseitigen Abgleich als eigenständiges Produkt und lässt sich an Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP-Systeme anbinden.

Das Peppol-zertifizierte E-Rechnungsmodul von Doxis AI.dp deckt den Versand in mehr als 30 Ländern ab, unabhängig vom eingesetzten ERP- oder CRM-System.

So konfigurieren Sie einmal und ergänzen bei Bedarf weitere Länder, sobald neue Pflichten in Kraft treten.

Mit Doxis erhalten Sie:

  • Eine Plattform für ausgehende Rechnungsstellung und eingehende Rechnungsverarbeitung, unabhängig davon, ob Sie SAP oder ein anderes ERP-System nutzen
  • Nativen Zugang zum Peppol-Netzwerk sowie direkte Anbindungen an Portale wie SDI und KSeF
  • KI-gestützte Datenextraktion und dreiseitigen Abgleich für eingehende Rechnungen gegen Ihre Bestellungen
  • Konfigurierbare Regeln, die beide Rechnungsflüsse auch bei neuen Länderpflichten compliant halten

Der Fahrzeugantriebshersteller SEW-EURODRIVE erzielte laut einer Forrester-TEI-Studie mit Doxis einen ROI von 336 % bei einer Amortisationszeit von unter sechs Monaten.

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Häufig gestellte Fragen zu E-Rechnung Fristen

Welche E-Rechnungsfrist gilt 2027?

Gleich mehrere Fristen fallen in das Jahr 2027. Die Slowakei führt ihre inländische B2B-Pflicht zum 1. Januar 2027 ein. In Deutschland gilt die Ausstellungspflicht ab diesem Datum für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz. Italiens EU-Ausnahmeregelung für das eigenständige System SdI läuft am 31. Dezember 2027 aus.

Welche Länder haben eine bestätigte E-Rechnungspflicht für 2027?

Die Slowakei, Italien und Spanien haben allesamt feste Termine für 2027 bestätigt. Auch Deutschlands gestaffelte Ausstellungspflicht kennt für mittelgroße Unternehmen einen Schwellenwert im Jahr 2027, bevor 2028 die vollständige Pflicht für alle Unternehmen greift.

Ist Spaniens E-Rechnungspflicht bereits bestätigt?

Ja. Der spanische Ministerrat hat die entsprechende königliche Verordnung am 24. März 2026 verabschiedet. Großunternehmen werden voraussichtlich ab Oktober 2027 erfasst, der restliche Markt folgt rund ein Jahr später. Die genauen Monate hängen noch von einer ausstehenden Ministerialverordnung ab.

Welches Format verlangt die Slowakei für E-Rechnungen?

Die slowakische Pflicht setzt auf ein Peppol-basiertes Modell im Einklang mit der europäischen Norm EN 16931, mit nahezu Echtzeit-Meldung an die Finanzverwaltung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2027.

Ändert sich Italiens bestehendes E-Rechnungssystem im Jahr 2027?

Italiens auf FatturaPA basierendes System über das Sistema di Interscambio (SdI) bleibt für sich genommen bestehen. Auslöser ist die EU-Ausnahmeregelung, die es Italien erlaubt, SdI eigenständig zu betreiben. Sie läuft am 31. Dezember 2027 aus und erfordert dann eine Angleichung an die harmonisierten grenzüberschreitenden E-Rechnungsregeln der EU im Rahmen von ViDA.

Wann tritt Großbritanniens E-Rechnungspflicht in Kraft?

Am 1. April 2029, für alle umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen im B2B- und B2G-Bereich. Die britische Regierung hat dies im Herbsthaushalt 2025 bestätigt. Der vollständige technische Umsetzungsfahrplan folgt erst zum Haushalt 2026, 2027 und 2028 gelten als Vorbereitungsfenster für Unternehmen.

Gibt es in den USA eine E-Rechnungspflicht?

No. There's no federal or state-level B2B e-invoicing mandate in the US today, and none is currently proposed. Federal agencies require an electronic option for B2G invoicing, and a voluntary Peppol-style network called the DBNAlliance is gaining adoption, but neither amounts to a legal requirement for private-sector businesses.

Was passiert, wenn mein Unternehmen eine E-Rechnungsfrist verpasst?

Die Folgen bei Nichteinhaltung unterscheiden sich je nach Land: Bußgelder, abgelehnte Rechnungen und verzögerte Vorsteuererstattungen sind die häufigsten. In Clearance-Modellen wie in Italien und Polen wird die Einhaltung bereits bei der Übermittlung geprüft. Eine nicht konforme Rechnung erreicht den Empfänger unter Umständen gar nicht erst.

Wie hängt ViDA mit diesen länderspezifischen Fristen zusammen?

Die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU gibt die Richtung vor, an der sich die meisten nationalen Mandate orientieren, mit dem Ziel einer vollständigen EU-weiten Harmonisierung bis 2030. Die Fristen einzelner Länder für 2026 und 2027 sind größtenteils nationale Umsetzungsschritte, die diesem übergeordneten Zeitplan vorausgehen oder mit ihm Schritt halten.

Wie lässt sich E-Rechnung über mehrere Länder hinweg am besten steuern?

Am tragfähigsten ist eine einzige Plattform, die Peppol und die wichtigsten länderspezifischen Formate bereits unterstützt, statt für jeden Markt eine eigene Insellösung aufzubauen. Doxis eDocument Exchange deckt die E-Rechnungsstellung in mehr als 30 Ländern über einen Cloud-Service ab, mit vorkonfigurierter Integration für SAP-Kunden über Doxis Billing und Invoice Automation.

Kann eine Plattform sowohl ausgehende als auch eingehende E-Rechnungen abdecken?

Ja. Doxis eDocument Exchange versendet und empfängt E-Rechnungen über dieselbe Plattform. Für SAP-Kunden steckt diese Funktionalität direkt in Doxis Billing for SAP für den ausgehenden und in Doxis Invoice Automation for SAP für den eingehenden Bereich.

Brauche ich für jede Länderpflicht eine eigene Software?

Nicht zwingend. Länderspezifische Insellösungen sind weit verbreitet, verursachen aber mit jeder neuen Pflicht einen wachsenden Pflegeaufwand. Plattformen, die mehrere Formate und Netzwerke aus einem System heraus unterstützen, wie Doxis eDocument Exchange, ermöglichen es, weitere Länder ohne ein neues Integrationsprojekt zu ergänzen.

Muss ich E-Rechnungen in Deutschland GoBD-konform archivieren?

Ja. Wie Papierrechnungen enthalten auch E-Rechnungen steuerrelevante Daten und unterliegen in Deutschland der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach GoBD, HGB und AO. Die Archivierung muss dabei nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar erfolgen. Die revisionssichere Archivierung mit Doxis ist von Ebner Stolz als GoBD-konform sowie von Deloitte & Touche nach IDW PS 880 zertifiziert.

Bärbel Heuser-Roth

Seit vielen Jahren ist Bärbel Heuser-Roth auf vielfältige Themen des Enterprise Content Managements (ECM) spezialisiert. Ihr Fachgebiet umfasst Informationslogistik, Prozessmanagement, Compliance sowie KI-basierte Intelligent Content Automation. Darüber hinaus hat sie sich intensiv mit der Planung, Umsetzung und Optimierung von ECM-Projekten in Unternehmen und Organisationen beschäftigt und hierzu zahlreiche Fachbeiträge veröffentlicht.

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