Häufig gestellte Fragen zur Revisionssicherheit
Was bedeutet Revisionssicherheit?
Revisionssicherheit bedeutet, dass geschäftsrelevante Dokumente vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar, auffindbar und prüfbar gespeichert werden. In der Praxis entsteht Revisionssicherheit durch technische Funktionen wie Audit Trails, Berechtigungen, Versionierung und Aufbewahrungsregeln sowie durch dokumentierte organisatorische Prozesse.
Was ist revisionssichere Archivierung?
Revisionssichere Archivierung ist die elektronische Aufbewahrung von Dokumenten in einem Archivsystem, das Änderungen verhindert oder lückenlos dokumentiert. Dadurch bleiben Rechnungen, Verträge, Buchungsbelege, Geschäftsbriefe und steuerrelevante E-Mails über gesetzliche Aufbewahrungsfristen hinweg prüfbar.
Welche Anforderungen gelten für revisionssichere Archivierung in Deutschland?
In Österreich sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter anderem durch die öBAO relevant. In der Schweiz gelten für aufbewahrungspflichtige Geschäftsinformationen unter anderem GeBüV, OR und EIDI-V, die Anforderungen wie Klarheit, Vollständigkeit und Belegnachweise betreffen.
Was ist der Unterschied zwischen GoBD und Revisionssicherheit?
Die GoBD beschreiben steuerliche Anforderungen an elektronische Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen. Revisionssicherheit beschreibt die praktische Umsetzung dieser Anforderungen durch Systemfunktionen, Prozesse und Kontrollen, etwa durch unveränderbare Speicherung, Protokollierung, Fristensteuerung und vollständige Wiederauffindbarkeit.
Was ist ein revisionssicheres Archiv?
Ein revisionssicheres Archiv speichert Dokumente so, dass sie vollständig, unverändert, auffindbar und nachvollziehbar bleiben. Dafür nutzt es Berechtigungen, Metadaten, Protokolle, Versionierung, Aufbewahrungsfristen und kontrollierte Löschprozesse.
Welche Dokumente müssen revisionssicher archiviert werden?
Revisionssicher archiviert werden müssen vor allem steuerlich, handelsrechtlich oder regulatorisch relevante Unterlagen. Dazu zählen Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Geschäftsbriefe, Verträge, Auftragsbestätigungen und steuerrelevante E-Mails.
Wie lange müssen Dokumente revisionssicher aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist hängt vom Dokumenttyp und der jeweiligen Rechtsordnung ab. In Deutschland gilt für viele steuer- und handelsrechtliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von bis zu zehn Jahren, zum Beispiel für Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und Rechnungen.
Dürfen Papierdokumente nach dem Scannen vernichtet werden?
In Deutschland ist elektronische Archivierung grundsätzlich möglich, wenn der Scan- und Archivierungsprozess den GoBD und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Der Prozess muss dokumentiert sein, die digitale Kopie vollständig vorliegen und die Nachvollziehbarkeit dauerhaft gewährleistet bleiben.
Wie unterstützt Doxis ECM revisionssichere Archivierung?
Doxis ECM verbindet zentrale Dokumentenablage, revisionssichere Archivierung, Versionierung, Audit Trails, rollenbasierte Zugriffe, Suche und Workflow-Automatisierung in einer Plattform. Dadurch werden Dokumente über ihren gesamten Lebenszyklus kontrolliert verarbeitet, nachvollziehbar gespeichert und im Prüfungsfall schnell bereitgestellt.
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